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Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Die Probefahrt sollte Ihnen der Verkäufer unaufgefordert anbieten.
  • Bevor Sie losfahren sollten Sie auf Motortemperatur und -geräusche achten.
  • Denken Sie an die Mitnahme des Fahrzeugscheins.
  • Prüfen Sie, ob eine Probefahrtversicherung vorliegt und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.
  • Lassen Sie sich für die Probefahrt genügend Zeit und nehmen Sie möglichst einen Beifahrer mit.
  • Achten Sie auch während der Fahrt auf ungewöhnliche Geräusche. Lassen Sie das Radio am Besten aus.
  • Fahren Sie nach Möglichkeit eine Strecke, die Ihnen bekannt ist.
  • Testen Sie verschiedene Fahrsituationen.

Fahrzeugcheck:
  • Prüfen Sie den Wagen bei hellem Licht.
  • Suchen Sie nach Kratzern und Beulen (aus einem schrägen Blickwinkel).
  • Peilen Sie an der Außenhaut entlang.

Unfälle:
  • Ungleichmäßige Spalten und Übergänge an Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Kotflügel, etc.?
  • Spuren von Nachlackierungen, wie Farbnebel, "Orangenhaut" oder Farbunterschiede?

Rost:
  • Überprüfen Sie Radläufe, Unterboden, Auspuff

Details:
  • Begutachten Sie Scheinwerfer und Außenleuchten.
  • Prüfen Sie Innenraum, Kofferraum und evtl. das Verdeck
  • Finden Sie übermäßigen Verschleiß?
  • Sie sollten sich auch hierbei genügend Zeit lassen!

Motorraum:
  • Gibt es Reparaturspuren?
  • Wie ist der Zustand der Anbauteile (z.B. Batterie)?
  • Prüfen Sie Öl-, Wasser- und Säurestand.
  • Finden Sie Hinweise auf eine erst vor kurzem erfolgte Wartung?

Motorlauf:
  • Achten Sie auf ungleichmäßige oder ungewohnte Motorengeräusche (z.B. Klappern, Rasseln)
  • Die Leerlaufdrehzahl sollte konstant sein.

Fahrzeugunterlagen:
  • Liegt das Wartungsheft vor?
  • Stimmen Fahrzeugbrief und Fahrzeug überein?
  • Wurden Inspektionen und Wartungsarbeiten pünktlich und in autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt?
  • Sind Zeit- und Kilometerabstände logisch?
  • Fragen Sie nach Dokumentationen für evtl. Reparaturen oder Umbauten.
  • Nachträglich eingebautes Zubehör muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, mindestens aber muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.
  • Überprüfen Sie die Fahrzeugpapiere (insbesondere Fahrzeugbrief!), um sicher zu gehen, daß der Verkäufer auch alle Verkaufsrechte am Fahrzeug innehat. Verlangen Sie ggf. eine Vollmacht.
  • Falls Zusatzausstattungen bzw. Zubehör ebenfalls mitverkauft werden sollen, so sollten diese im Vertrag genannt und ggf. auf einem Beiblatt beschrieben werden.

Geldübergabe:
  • Nach Möglichkeit sollte in Bar gezahlt werden, da viele Verkäufer aufgrund des Sicherheitsrisikos keine Schecks akzeptieren werden.
  • Idealerweise sollte die Geldübergabe bei Ihrem Kreditinstitut erfolgen, um auch für Sie ein unnötiges Risiko durch den Transport einer größeren Summe Bargeld zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich mit der Übergabe der Kaufsumme den Fahrzeugbrief und die Fahrzeugschlüssel aushändigen.

Anmeldung:
Melden Sie Ihren Gebrauchten so schnell wie möglich beim der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dafür benötigen Sie:
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU)
  • eine Versicherungsbestätigung (sog. "Doppelkarte")
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen können.


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Thu, 26 Aug 2010 16:08:26 7200