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Tipps zum Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Die Probefahrt sollte Ihnen der Verkäufer unaufgefordert anbieten.
- Bevor Sie losfahren sollten Sie auf Motortemperatur und -geräusche achten.
- Denken Sie an die Mitnahme des Fahrzeugscheins.
- Prüfen Sie, ob eine Probefahrtversicherung vorliegt und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.
- Lassen Sie sich für die Probefahrt genügend Zeit und nehmen Sie möglichst einen Beifahrer mit.
- Achten Sie auch während der Fahrt auf ungewöhnliche Geräusche. Lassen Sie das Radio am Besten aus.
- Fahren Sie nach Möglichkeit eine Strecke, die Ihnen bekannt ist.
- Testen Sie verschiedene Fahrsituationen.
Fahrzeugcheck:
- Prüfen Sie den Wagen bei hellem Licht.
- Suchen Sie nach Kratzern und Beulen (aus einem schrägen Blickwinkel).
- Peilen Sie an der Außenhaut entlang.
Unfälle:
- Ungleichmäßige Spalten und Übergänge an Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Kotflügel, etc.?
- Spuren von Nachlackierungen, wie Farbnebel, "Orangenhaut" oder Farbunterschiede?
Rost:
- Überprüfen Sie Radläufe, Unterboden, Auspuff
Details:
- Begutachten Sie Scheinwerfer und Außenleuchten.
- Prüfen Sie Innenraum, Kofferraum und evtl. das Verdeck
- Finden Sie übermäßigen Verschleiß?
- Sie sollten sich auch hierbei genügend Zeit lassen!
Motorraum:
- Gibt es Reparaturspuren?
- Wie ist der Zustand der Anbauteile (z.B. Batterie)?
- Prüfen Sie Öl-, Wasser- und Säurestand.
- Finden Sie Hinweise auf eine erst vor kurzem erfolgte Wartung?
Motorlauf:
- Achten Sie auf ungleichmäßige oder ungewohnte Motorengeräusche (z.B. Klappern, Rasseln)
- Die Leerlaufdrehzahl sollte konstant sein.
Fahrzeugunterlagen:
- Liegt das Wartungsheft vor?
- Stimmen Fahrzeugbrief und Fahrzeug überein?
- Wurden Inspektionen und Wartungsarbeiten pünktlich und in autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt?
- Sind Zeit- und Kilometerabstände logisch?
- Fragen Sie nach Dokumentationen für evtl. Reparaturen oder Umbauten.
- Nachträglich eingebautes Zubehör muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, mindestens aber muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen.
- Überprüfen Sie die Fahrzeugpapiere (insbesondere Fahrzeugbrief!), um sicher zu gehen, daß der Verkäufer auch alle Verkaufsrechte am Fahrzeug innehat. Verlangen Sie ggf. eine Vollmacht.
- Falls Zusatzausstattungen bzw. Zubehör ebenfalls mitverkauft werden sollen, so sollten diese im Vertrag genannt und ggf. auf einem Beiblatt beschrieben werden.
Geldübergabe:
- Nach Möglichkeit sollte in Bar gezahlt werden, da viele Verkäufer aufgrund des Sicherheitsrisikos keine Schecks akzeptieren werden.
- Idealerweise sollte die Geldübergabe bei Ihrem Kreditinstitut erfolgen, um auch für Sie ein unnötiges Risiko durch den Transport einer größeren Summe Bargeld zu vermeiden.
- Lassen Sie sich mit der Übergabe der Kaufsumme den Fahrzeugbrief und die Fahrzeugschlüssel aushändigen.
Anmeldung:
Melden Sie Ihren Gebrauchten so schnell wie möglich beim der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dafür benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein bzw. Stilllegungsbescheinigung
- die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU)
- eine Versicherungsbestätigung (sog. "Doppelkarte")
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen können.
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News-Ticker.org Das Internetportal für Ihre Pressemitteilungen Thu, 26 Aug 2010 16:08:26 7200 |
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